Muss sich jeder Händler einem Sammel- und Verwertungssystem anschließen?

Wie können wir helfen?
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Nein. Eine Systemteilnahme ist nur für jene Händler verpflichtend, die ihre Fahrzeugbatterien aus dem Ausland importieren und in Österreich in Verkehr setzen. Beziehen Sie Ihre Batterien aus Österreich, so treffen Sie keinerlei Pflichten aus der Batterieverordnung. Importiert Ihr Lieferant aus dem Ausland so ist dieser Adressat der Verpflichtungen aus der Verordnung.

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