Wann gelte ich im Sinne der Batterieverordnung als Hersteller oder Importeur von Fahrzeugbatterien?

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Wenn Sie Fahrzeugbatterien herstellen oder importieren und in Österreich in Verkehr setzen oder wenn Sie Fahrzeuge mit eingebauter Fahrzeugbatterie herstellen oder importieren und in Österreich in Verkehr setzen.

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