Was sind die wichtigsten Eckpunkte der Batterienverordnung?

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Am 26. September 2008 trat in Österreich die Batterienverordnung in Kraft. Davon betroffen sind nicht nur Hersteller und Importeure von Fahrzeugbatterien sondern auch die KFZ Branche. Jedes Unternehmen, das Fahrzeuge mit eingebauter Fahrzeugbatterie importiert und erstmals in Österreich in Verkehr setzt, ist gemäß neuer Verordnung verpflichtet, an einem Sammel- und Verwertungssystem wie dem UFS teilzunehmen.

Pflichten für Hersteller und Importeure

Die Betroffenen haben eine Reihe umfangreicher Pflichten zu erfüllen. Neben der Systemteilnahmepflicht haben die Hersteller/Importeure auch die Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Verwertung zu übernehmen. Weiters ist der Sammel- und Entsorgungspflicht nachzukommen, was bedeutet, dass die Verpflichteten auf Aufforderung gebrauchte Fahrzeugbatterien von kommunalen Sammelstellen und Letztvertreibern (z.B. Händlern, Tankstellen und Werkstätten) abholen müssen.

Um die vorgeschriebene Nachweispflicht verordnungskonform zu erfüllen, müssen Hersteller und Importeure Nachweise über Behandlungsstandards und Recyclingquoten der zurückgenommenen Fahrzeugbatterien erbringen.

Die neue Verordnung verpflichtet außerdem dazu, eine regelmäßige Meldung der in Verkehr gesetzten, gesammelten, verwerteten und ausgeführten Fahrzeugbatterien an das Ministerium abzugeben. Darüber hinaus müssen die Letztverbraucher von den Verpflichteten über Themen wie „Sinn und Zweck der Sammlung“ informiert werden und es ist eine Registrierung beim Umweltbundesamt vorzunehmen. Die Pflichten setzen zum Teil schon in der Produktionsebene an. So müssen Fahrzeugbatterien bestimmte Kennzeichnungen aufweisen. Neben der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern und chemischen Zeichen für die betreffenden Metalle, muss auch die Kapazität der Batterie in sichtbarer, lesbarer und dauerhafter Form auf dieser abgebildet werden.

Das UFS übernimmt für seine Systemteilnehmer soweit als möglich alle Pflichten aus der Verordnung und bietet so eine umfassende „Entpflichtungslösung“ an. Die Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht verbleibt bei den Herstellern und Importeuren.

Das UFS ist seit 1996 als Sammelsystem für Fahrzeugbatterien tätig und steht den Herstellern und Importeuren als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Bereich Sammlung und Verwertung von Fahrzeugbatterien zur Verfügung.

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