Funktionsweise der UFS-Sammlung

Bleibatterien

Die Sammlung von Fahrzeugbatterien auf Blei-Säure Basis erfolgt über eine österreichweite Sammelinfrastruktur der Hersteller und Importeure von Fahrzeugbatterien und unter tlw. Einbeziehung des Sekundärrohstoffhandels.

Wenn Sie als Sammelstelle (z.B. Händler, Tankstelle, Werkstätte oder Gemeindesammelstelle) Bleibatterien abholen lassen möchten, wenden Sie sich am besten direkt an einen der folgenden, sammelnd tätigen UFS-Systemteilnehmer um eine Abholung zu vereinbaren:

Lithium- und sonstige Batterietypen

Die Sammlung von Fahrzeugbatterien aller sonstigen Batterietypen (inkl. Lithium-Ionen) erfolgt über Dienstleister des UFS. Gemäß Batterienverordnung hat jede Sammelstelle das Recht einer unentgeltlichen Abholung durch eines der genehmigten Sammelsysteme, sobald mindestens 600 kg an Fahrzeugaltbatterien angefallen sind oder bei Nichterreichen dieser Mengenschwelle zumindest einmal im Kalenderjahr.

Um das UFS mit einer unentgeltlichen Abholung zu beauftragen, schicken Sie bitte dieses vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an das UFS (per Post oder gescannt als Email). Unser Dienstleister wird sich dann bei Ihnen melden.

Nur Fahrzeugbatterien!

Bitte beachten Sie, dass Antriebsbatterien (von Elektrofahrzeugen, eBike etc.) KEINE Fahrzeugbatterien im Sinne der Batterienverordnung sind und das UFS daher dafür nicht zuständig ist. Das UFS ist nur für „Fahrzeugbatterien“ gemäß der Definition der Batterienverordnung genehmigt und nimmt daher auch nur Abholaufträge für solche Batterien an.

  • Unter „Fahrzeugbatterien“ sind gemäß § 3 Z. 5 Batterienverordnung zu verstehen: „Batterien oder Akkumulatoren für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen; als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren gelten Industriebatterien oder -akkumulatoren, die nach Typ oder Bauart als Fahrzeugbatterien oder akkumulatoren Verwendung finden“. Somit die üblicherweise als „Starterbatterien“ bezeichneten Batterien.
  • Hingegen sind Batterien, die für den Antrieb (zB. Elektrofahrzeug, eBike) oder sonstige andere Zwecke in einem Fahrzeug verwendet werden, KEINE Fahrzeugbatterien (!), sondern entweder „Geräte-“ oder „Industriebatterien“.
  • Typische (aber nicht zwingende) Abgrenzungsmerkmale, die bei einer Fahrzeug- oder Starterbatterie vorliegen (entscheidend bleibt aber der Verwendungszweck):
    • Angabe der Kaltstartleistung in Ampere (A) auf der Batterie,
    • Batteriespannung entweder 6 Volt, 12 Volt oder 24 Volt,
    • typische Bauform mit Rundpolanschlüssen.

Abgrenzung der Batterienarten durch das Bundesministerium