Kostet die Entsorgung meiner verbrauchten Fahrzeugbatterien etwas?

Die Kosten der Sammlung und Entsorgung muss nach der Batterieverordnung der Hersteller/Importeur tragen. Beziehen Sie Ihre Batterien von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich trifft Sie keine Finanzierungsverpflichtung.


Muss sich jeder Händler einem Sammel- und Verwertungssystem anschließen?

Nein. Eine Systemteilnahme ist nur für jene Händler verpflichtend, die ihre Fahrzeugbatterien aus dem Ausland importieren und in Österreich in Verkehr setzen. Beziehen Sie Ihre Batterien aus Österreich, so treffen Sie keinerlei Pflichten aus der Batterieverordnung. Importiert Ihr Lieferant aus dem Ausland so ist dieser Adressat der Verpflichtungen aus der Verordnung.


Welche Leistungen bietet das UFS für mich als Händler?

Wir organisieren die Abholung Ihrer verbrauchten Fahrzeugbatterien.


Muss ich alle Marken von Fahrzeugbatterien zurücknehmen?

Ja. Als Händler und Letztvertreiber sind Sie verpflichtet, alle Fahrzeugbatterien von Verbrauchern zurückzunehmen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich dabei um eine Marke Ihres Sortiments handelt und ob die Batterie bei Ihnen gekauft wurde.


Wie oft werden meine gesammelten Fahrzeugbatterien abgeholt?

Die UFS Teilnehmer und deren Subunternehmer holen Ihre Mengen ab einer Mindestmasse von 600kg ab.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Abholung meiner Fahrzeugbatterien wünsche?

Sie können direkt Ihren Lieferanten für Neubatterien kontaktieren oder Sie wenden sich per E-mail an das UFS.