Was bedeutet „Inverkehrsetzung“ im Sinn der Batterieverordnung?

In-Verkehr-Setzen bedeutet die erwerbsmäßige Übergabe von Batterien oder Akkumulatoren an eine andere Rechtsperson (Batterieverordnung §3).


Ich bringe Fahrzeuge mit bereits eingebauter Fahrzeugbatterie in Österreich in Verkehr. Muss ich mich einem System anschließen?

Wenn Sie dieses Fahrzeug aus dem Ausland beziehen und in Österreich in Verkehr setzen, sind Sie zu einer Systemteilnahme verpflichtet.


Wann gelte ich im Sinne der Batterieverordnung als Hersteller oder Importeur von Fahrzeugbatterien?

Wenn Sie Fahrzeugbatterien herstellen oder importieren und in Österreich in Verkehr setzen oder wenn Sie Fahrzeuge mit eingebauter Fahrzeugbatterie herstellen oder importieren und in Österreich in Verkehr setzen.